Satzung

Förderverein Kindergarten und Kinderkrippe St. Gabriel e.V.

§ 1

Der Verein führt den Namen „Förderverein Kindergarten und Kinderkrippe St. Gabriel Füssen“, nach seiner Eintragung im Vereinsregister mit dem abgekürzten Zusatz „e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Füssen.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung des Kindergartens und Kinderkrippe St. Gabriel. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Unterstützung der pädagogischen Arbeit verwirklicht.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 bis 68 AO).

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Davon ausgenommen

sind Aufwendungen der Mitglieder im Interesse des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen über 18 Jahre oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Über die Aufnahme im Verein entscheidet der Vorstand.

§ 4

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Ist ein Mitglied länger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand, kann es ohne Mahnung aus der Mitgliederliste gestrichen werden.

§ 5

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zugehen. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins  verstößt. Über den Ausschluß Beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 6

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der

1.     Vorsitzenden

2.     Vorsitzenden

Kassierer/-in

mind. 3 Beisitzern/-innen

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl der Vorstandschaft im Amt.

§ 7

Der/Die 1. und der/die 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder vertritt allein. Der/Die zweite Vorsitzende vertritt nur im Falle der Verhinderung der/des 1. Vorsitzenden.

 

Die Vertretungsvollmacht des gesamten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 3.000,00 die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.

§ 8

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Außerdem muss einen Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Jede Mitglieder-versammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.

Die Tagesordnung muss dabei mitgeteilt werden. Die Einladung erfolgt durch Aushang im Schaukasten des Kindergarten St. Gabriel, Geigenbauerstraße 13, 87629 Füssen.

§ 9

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. Ist dieser verhindert, muss die Leitung der zweite Vorsitzende übernehmen. Durch die Mitgliederversammlung kann ein anderer Tagungsleiter gewählt werden. Die Mitgliederversammlung kann Tagesordnungspunkte absetzen und weiter Tagesordnungspunkte beschließen.

Der Schriftführer hat über die Mitglieder-versammlung ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Beschlüsse und Abstimmungs-ergebnisse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform.

 

Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Wird durch die Mitgliederversammlung eine andere Abstimmungsart beschlossen, muss diese ausgeführt werden .Die Beschlussfassung in der Mitglieder-versammlung erfolgt durch einfache Stimmen-mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.

 

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Viertel, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist einen Mehrheit von vier Fünftel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungsergebnisse sind im Protokoll aufzunehmen.

§ 10

Bei der Auflösung, Aufhebung des Vereins, bei Änderung seines bisherigen Zwecks oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, ist das steuerbegünstigte Vermögen des Vereins, für den Kindergarten und die Kinderkrippe St. Gabriel in Füssen zu verwenden. Der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

§11

Die vorstehende Satzung wurde am 14.06.2007 und  am 26.07.2007 von den Gründungsmitgliedern beschlossen.

 

Die vorstehende Satzung wurde am 03.07.2014 in der Jahreshauptversammlung neu gefasst.